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Steuertermine - Schonfristen

Die unten angegebenen Zahlungs-Schonfristen gelten nicht für Bar- oder Scheckzahlungen, sondern nur für Überweisungen oder bei Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren (Lastschriften) durch die Finanz-behörden.

Bei Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren gilt die Steuerschuld als am Fälligkeitstag entrichtet. Bei Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst 3 Tage nach dem Eingang als wirksam geleistet (§ 224 Abs.2 Nr.1 AO).

Die Zahlungs-Schonfrist beträgt seit 2004 - 3 Tage (StÄndG 2003).

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VZ
VZ
VZ
VZ
         
Einkommensteuer -
Körperschaftsteuer -
Kirchensteuer der Veranlagten
11.06.2012
Montag
10.09.2012
Montag
10.12.2012
Montag
11.03.2013
Montag
Schonfrist
14.06.2012
Donnerstag
13.09.2012
Donnerstag
13.12.2012
Donnerstag
14.03.2013
Donnerstag


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VZ
VZ
VZ
VZ
         
Gewerbesteuer
Grundsteuer
15.08.2012
Mittwoch
15.11.2012
Donnerstag
15.02.2013
Freitag
15.05.2013
Mittwoch
Schonfrist
20.08.2012
Montag
19.11.2012
Montag
18.02.2013
Montag
20.05.2013
Montag
 


Bitte beachten Sie, daß für Zwecke der Grundsteuer-Voraus-zahlungen Kleinbeträge nach Bestimmung der jeweiligen Gemeinde abweichend fällig sein können. Die Voraus-zahlungen für Halbjahreszahler sind jeweils am Termin der zweiten und vierten Quartals-Vorauszahlung zu leisten. Jahreszahler haben ihre Zahlung zum Termin der jeweils vierten Quartals-Vorauszahlung zu leisten.

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Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer für Arbeitnehmer

Voranmeldezeitraum

(ohne Dauerfristverlängerung)
Voranmeldezeitraum
(§46 UStDV,
mit Dauerfristverlängerung)
Abgabe
Schonfrist
Mai
April
11.06.2012, Montag
14.06.2012, Donnerstag
Juni
Mai
10.07.2012, Dienstag
13.07.2012, Freitag
Juli
Juni
10.08.2012, Freitag
13.08.2012, Montag
August
Juli
10.09.2012, Montag
13.09.2012, Donnerstag
September
August
10.10.2012, Mittwoch
15.10.2012, Montag
Oktober
September
12.11.2012, Montag 15.11.2012, Donnerstag
November Oktober 10.12.2012, Montag 13.12.2012, Donnerstag
Dezember November 10.01.2013, Donnerstag 14.01.2013, Montag
Januar Dezember 11.02.2013, Montag 14.02.2013, Donnerstag
Februar Januar 11.03.2013, Montag 14.03.2013, Donnerstag
März Februar 10.04.2013, Mittwoch 15.04.2013, Montag
April März 10.05.2013, Freitag 13.05.2013, Montag


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Haftungsausschluss: Durch die Verwendung der angegebenen Steuertermine und Schonfristen und die Kenntnisnahme der Informationen wird ein Vertrags- oder vertragsähnliches Verhältnis zwischen Nicolai & Rosenbrock, Steuerberatung, und dem Nutzer weder ausdrücklich, noch konkludent begründet. Nicolai & Rosenbrock, Steuerberatung, haftet entsprechend nicht für Schäden, die infolge mangelnder Geeignetheit der Informationen für einen bestimmten Zweck, aus der Unvollständigkeit der Informationen, die zeitliche oder inhaltliche Überholung oder andere Umstände eintreten. Jede Verwertung erfolgt ausdrücklich auf alleinige Gefahr des Nutzers.


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